Informationen
Wie melde ich mein Fahrzeug an?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden möchten,
müssen Sie dort eine sogenannte Deckungskarte vorlegen. Mit dieser Karte
bestätigt die von Ihnen gewählte Versicherung, dass der
Haftpflichtschutz für Ihr Fahrzeug übernommen wird.
Nachdem Sie online einen Antrag gestellt haben, wird die Deckungskarte am
kommenden Werktag an Sie verschickt. Der Versicherungsschutz beginnt dann
mit dem auf der Deckungskarte angegebenen Datum.
Muss Ihr Fahrzeug nicht neu zugelassen werden, sondern Sie möchten nur
die Versicherungsgesellschaft wechseln, wird die Deckungskarte direkt an
die Zulassungsstelle geschickt.
Welche Unterlagen benötigen Sie zur An- bzw. Abmeldung?
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Deckungskarte
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Gültiger Personalausweis
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Fahrzeugbrief
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Fahrzeugschein
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ASU-Bescheinigung
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TÜV-Bescheinigung
Wie melden Sie Ihr Fahrzeug wieder ab?
Die Zulassungsstelle und Ihre Versicherungsgesellschaft benötigen
folgende Daten:
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Datum der Fahrzeugübergabe
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Name und Anschrift des Käufers
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Fahrzeugbrief/-schein für die Zulassungsstelle
Schutzbrief
Ein Schutzbrief ist besonders für Auslandsreisen sinnvoll, Es sind u.a.
folgende Leistungen versichert:
Zusätzlich gibt es Serviceleistungen wie 24-h-Hotline, Dolmetscherdienste
und Hilfe bei der Wiederbeschaffung gestohlener Ausweispapiere.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfall-Versicherung versichert die Insassen beim Betrieb eines
Fahrzeugs, das heißt beim Lenken, Benutzen, Behandeln und Pflegen, Be-
und Entladen, Abstellen und Ein- und Aussteigen. Versichert sind entweder
pauschal alle Insassen, einzelne Sitzplätze oder namentlich genannte
Personen. Die Leistungen umfassen Invaliditätsleistung, Todesfallsumme,
Tagegeld und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt
empfehlenswert. Bei einem Unfall werden alle zu Schaden gekommenen
Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
entschädigt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die
Insassen des eigenen Fahrzeugs. Lediglich der Fahrer genießt bei einem
selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz. Problematisch sind
also nur Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt werden kann.
Für dieses Risiko bietet jedoch eine private Unfallversicherung mit 24
Stunden Deckung bei einer geringfügig höheren Prämie die besseren
Leistungen.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Sollten es doch mal zu einem Unfall kommen, haben wir im folgenden
wichtige Tipps und Informationen zusammengestellt.
Wann und wem muss der Schaden gemeldet werden? Grundsätzlich gilt: Nicht
jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. B ei geringem Sachschaden
reicht es, mit dem Unfallgegner die Versicherungsdaten, das vollständige
Autokennzeichen, Name und Anschrift und wenn möglich die Telefonnummer
auszutauschen. Sind bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen, ist auf
jeden Fall die Polizei zu verständigen. Melden Sie den Schaden innerhalb
einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung.
Wer klärt die Schuldfrage?
Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden können,
verständigen Sie Ihre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung und informieren
Sie ebenfalls die Autoversicherung des Unfallgegners über diesen
Sachverhalt. Geben Sie also bis dahin keine Schuldanerkennung ab und
treten Sie nicht in Vorleistung für Entschädigungen und/oder
Reparaturen.
Was passiert, nachdem Sie Ihrer Versicherung den Schaden gemeldet
haben?
Die Versicherung überprüft den Sachverhalt und kommt für den
entstandenen Schaden auf. Bei einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden
führt allerdings jede Schadenszahlung zu einer Rückstufung Ihres
Schadenfreiheitsrabattes, was eine höhere Versicherungsprämie im
nächsten Versicherungsjahr zur Folge haben kann. Lassen Sie sich deshalb
von Ihrer Versicherung ausrechnen, ob es nicht preiswerter ist, den
Schaden selbst zu zahlen. Innerhalb von 6 Monaten nach Schadensauszahlung
können Sie die Summe an den Versicherer zurückerstatten. Einige
Versicherer bieten den "Schaden-Rückkauf" auch in der Vollkasko
an.
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