Teil- und Vollkaskoversicherung
Teilkasko
Die Teilkasko-Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für
Fahrzeugschäden, die durch
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Haarwild
- Glasbruch
- unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Überschwemmung, Hagel oder
Blitzschlag entstanden sind.
Bei Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl vermindert sich die
Entschädigung um 10%, wenn keine vom Versicherer anerkannte Wegfahrsperre
vorhanden ist. Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht
übernommen.
Die Teilkasko-Versicherung wird mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten.
Je nach Höhe der Selbstbeteiligung verringern sich die
Versicherungstarife.
Vollkasko
In einer Vollkasko-Versicherung ist immer auch eine Teilkasko-Versicherung
eingeschlossen. Zuzüglich sind neben Blechschäden nach einem
selbstverschuldeten Unfall auch Schäden versichert, die mut- oder
böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden (z.B. verkratzen Ihres
Autos). Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.
Der Beitrag zur Vollkaskoversicherung hängt von der Höhe der gewählten
Selbstbeteiligung und den schadenfreien Versicherungsjahren ab. Je höher
die vereinbarte Selbstbeteiligung und je besser die
Schadensfreiheitsklasse, desto günstiger wird die Prämie.
Im Schadensfall sollten Sie deshalb abwägen, ob es sich nicht lohnt, den
Schaden selbst zu bezahlen, anstatt zu riskieren, im nächsten Jahr in der
Schadensfreiheitsklasse "hochgestuft" zu werden. Es ist zu
prüfen, ob eine Vollkasko-Versicherung aufgrund des Alters des Fahrzeuges
lohnenswert oder eine Umstellung auf Teilkasko angebracht ist.
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