Kfz-Versicherung wechseln

Wann können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln?
In folgenden Situationen kann sich ein Versicherungsvergleich mit einem Versicherungswechsel für Sie lohnen:

1. Beim Kauf eines Fahrzeuges - ob neu oder gebraucht - können Sie sich immer die günstigste Versicherung am Markt aussuchen.

2. Ihre KFZ-Versicherung erhöht die Beiträge, die nicht aus einer Höherstufung der SF-Klasse nach einem Schadensfall resultiert. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können die Versicherung wechseln.

3. Der Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat, in der Regel also bis zum 30. November eines Jahres, gekündigt werden.

Wann können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen?
1. Der Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat, in der Regel also der 30. November eines Jahres, gekündigt werden.

2. Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist der Vertrag aufgrund eines Fahrzeugswechsels oder Abmeldung eines Fahrzeuges kündbar. Hierzu genügt die Mitteilung über den Verkauf des Kraftfahrzeugs an den Versicherer.

3. Wenn der Versicherer die zu zahlenden Prämienbeiträge erhöht oder das Fahrzeug in einer anderen Regional- oder Typklasse einstuft, kann der Versicherungsvertrag innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Prämieninformation gekündigt werden. Die Kündigung wird ab dem Zeitpunkt der Erhöhung wirksam.

4. Der Versicherungsvertrag kann im Schadenfall auch schon vor Ablauf beendet werden. Versicherer und Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, im Schadenfall innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Entschädigungspflicht oder der Verweigerung der Entschädigung zu kündigen. Kündigt der Versicherer, so muss er eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Der Vertrag wird dann entsprechend der Laufzeit nach Tagen abgerechnet. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem beliebigen Termin kündigen, jedoch spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

Hinweis
Kündigt der Versicherungsnehmer vor Ablauf des Versicherungsjahres, so steht dem Versicherer der Beitrag für das gesamte Versicherungsjahr zu; die Kündigung sollte daher nur zum Ablauf des Versicherungsjahres ausgesprochen werden.